Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattner Consulting GmbH, Hans-Maier-Straße 19, 6020 Innsbruck, Österreich
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Plattner Consulting GmbH, Hans-Maier-Straße 19, 6020 Innsbruck (Österreich) - nachfolgend „ANBIETER" - und dem jeweiligen Auftraggeber - nachfolgend „KUNDE" - im Hinblick auf Verträge über Beratungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Automatisierung-Leistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung und Prozessautomatisierung (nachfolgend „Leistungen").
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 13 BGB (Deutschland) liegt nicht vor.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des ANBIETERS sowie diesen AGB. Bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot diesen AGB vor.
1.5 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1.6 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter ohne Wertung.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Das Leistungsspektrum des ANBIETERS umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- Beratung, Audits und Workshops im Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz
- Konzeption, Einrichtung und Implementierung von SaaS-Lösungen, Automatisierungen und KI-gestützten Workflows
- Technische Wartung, Support und kontinuierliche Weiterentwicklung der vom ANBIETER eingerichteten Systeme
- Coaching und Schulung im Hinblick auf die genannten Themenbereiche
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien, insbesondere aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung des ANBIETERS.
2.3 Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des ANBIETERS dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Abgabe eines Angebots.
2.4 Dem ANBIETER steht hinsichtlich der konkreten Leistungserbringung ein billiges Leistungsbestimmungsrecht zu. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere geeigneter Subunternehmer, zu bedienen.
2.5 Der ANBIETER ist berechtigt, Termine und Leistungen im Wege der Telekommunikation (insbesondere via Zoom, Microsoft Teams, Google Meet, Telefon oder Fernwartungssoftware) zu erbringen, sofern keine gewichtigen Belange des KUNDEN entgegenstehen.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienste) oder mündlich (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz) erfolgen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist im Zweifel das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des ANBIETERS.
3.2 Im Fall von Vertragsabschlüssen, die mündlich oder fernmündlich erfolgen, willigt der KUNDE ausdrücklich darin ein, dass der ANBIETER das jeweilige Telefonat oder die jeweilige Videokonferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen und speichern darf, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
3.3 Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter, Materialien, Workflows, Templates und Links, auf die er im Rahmen der Vertragsdurchführung Zugriff erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung und Preisgestaltung
4.1 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot ausgewiesene Vergütung. Sofern keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des ANBIETERS. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.#
4.2 Die Vergütungsmodelle des ANBIETERS umfassen insbesondere:
- Einmalige Beratungs- und Audit-Pauschalen (z.B. KI- und Automatisierungs-Audits)
- Einmalige Einrichtungs- und Setup-Pauschalen für die initiale Implementierung von Lösungen
- Monatliche Wartungs- bzw. Service-Pauschalen für laufende Betreuung und Weiterentwicklung
- Aufwandsbezogene Abrechnung nach Stundensätzen für nicht pauschalierte Zusatzleistungen
4.3 Sofern eine Einrichtungspauschale vereinbart wurde, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungspauschale an.
4.4 Reisekosten (Spesen, Verpflegung, Beförderung, Übernachtung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - vom KUNDEN zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu tragen und nicht von einer Pauschalvergütung umfasst.
4.5 Der ANBIETER ist berechtigt, die monatlichen Vergütungen für laufende Wartungs- und Serviceleistungen jährlich, frühestens jedoch zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss, an die Entwicklung des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) bzw. an gestiegene Drittkosten (z.B. SaaS-Lizenzen, Hosting) anzupassen. Eine Anpassung wird dem KUNDEN mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
5. Zahlungsbedingungen und Verzug
5.1 Der KUNDE ist - soweit nicht abweichend vereinbart - zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung zum Projektstart fällig und ohne Abzug innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung zu leisten.
5.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung fällt die erste Rate unmittelbar zum Projektstart an. Weitere Raten sind - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
5.3 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung gegen Rechnung. Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens hat der KUNDE dem ANBIETER unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen, ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
5.4 Gerät der KUNDE in Zahlungsverzug, ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe nach § 456 UGB (Österreich) bzw. § 288 BGB (Deutschland) geltend zu machen sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen einzustellen oder auszusetzen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, insbesondere von Mahnspesen und vorprozessualen Inkassokosten, bleibt unberührt.
5.5 Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.6 Der ANBIETER ist nicht für Überziehungsgebühren, Rücklastschriftgebühren oder ähnliche Kosten verantwortlich, die der KUNDE bei seiner Bank oder seinem Kartenanbieter zu tragen hat.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle Informationen, Zugänge, Unterlagen und Mitwirkungshandlungen verfügt, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Systemzugänge, API-Schlüssel, Daten-Exporte, Ansprechpersonen sowie Entscheidungen zu konkreten Umsetzungsfragen.
6.2 Der KUNDE hat die technischen Voraussetzungen sicherzustellen, um die Leistungen nutzen zu können, insbesondere eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung, geeignete Endgeräte, gegebenenfalls erforderliche Software-Lizenzen und Drittsystem-Accounts (z.B. Google Workspace, Microsoft 365, GetMyInvoices, sowie weitere für den jeweiligen Leistungsumfang relevante Systeme). Der ANBIETER haftet nicht für Nichtverfügbarkeiten von Drittsystemen oder für eine unzureichende technische Infrastruktur auf Seiten des KUNDEN.
6.3 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verzögert oder verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bestehen. Der ANBIETER muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
6.4 Der KUNDE ist im Verhältnis zum ANBIETER selbst für die Lizenzierung sämtlicher Drittsoftware sowie für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter (z.B. OpenAI, Anthropic, Google, Meta) verantwortlich.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Einmalige Leistungen (insbesondere Audits, Workshops und Einrichtungsleistungen) enden mit ihrer vollständigen Erbringung und Abnahme.
7.2 Verträge über laufende Leistungen (insbesondere Wartung, Support, kontinuierliche Betreuung) werden, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, mit einer Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Abschluss der Einrichtungsphase geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
7.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere sechs (6) Monate, sofern der Vertrag nicht von einer Partei spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
7.4 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens jedoch einen (1) Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt davon unberührt.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den ANBIETER insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei (2) aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen oder einem entsprechenden Gesamtbetrag in Verzug ist.
7.6 Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER ist dieser berechtigt, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Gesamtvergütung als pauschalierten Schadenersatz geltend zu machen. Der ANBIETER muss sich ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Erwerbe anrechnen lassen. Der KUNDE bleibt berechtigt, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
7.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail an die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegebene Kontaktadresse).
8. Besondere Bestimmungen für Wartungsleistungen
8.1 Wartungsleistungen des ANBIETERS umfassen ausschließlich solche Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der eingerichteten Automatisierungen, Workflows und KI-Lösungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Sicherheitsupdates, Funktionsupdates, Anpassungen an API-Änderungen von Drittanbietern, Fehlerbehebungen sowie laufendes Monitoring.
8.2 Für Wartungsleistungen fällt eine monatliche Pauschalvergütung gemäß individueller Vereinbarung an. Der KUNDE ist zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zur Zahlung zu leisten.
8.3 Der ANBIETER ist berechtigt, Wartungsleistungen im Wege der Fernwartung bzw. Ferndiagnose zu erbringen. Der KUNDE hat hierfür die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite bereitzustellen, insbesondere die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen.
8.4 Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Wartungsvergütung in voller Höhe besteht auch dann, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder eine Unterbrechung aus anderen, nicht vom ANBIETER zu vertretenden Gründen erforderlich ist.
8.5 Wesentliche Funktionserweiterungen, die über den Erhalt der Betriebsbereitschaft hinausgehen, sind nicht von der Wartungspauschale umfasst und werden auf Basis eines gesonderten Angebots abgerechnet.
9. Workshops, Schulungen und vereinbarte Termine
9.1 Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshops, Schulungen, Audits oder vereinbarten Einzelterminen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
9.2 Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung durch den KUNDEN ist bis spätestens vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich.
9.3 Bei Absage oder Verschiebung durch den KUNDEN innerhalb von vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin ist der KUNDE verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen, mindestens jedoch dreißig Prozent (30%) der vereinbarten Vergütung, zu erstatten.
9.4 Bei Absage oder Verschiebung durch den KUNDEN innerhalb von sieben (7) Tagen vor dem vereinbarten Termin ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu leisten. Der ANBIETER muss sich dabei das anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt.
9.5 Bei einer vom KUNDEN verschuldeten Verspätung oder bei kurzfristigen Programmänderungen, die zu Mehraufwand beim ANBIETER führen, trägt der KUNDE die entstehenden Mehrkosten.
10. Abnahme und Gewährleistung
10.1 Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Der ANBIETER kann nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen. Der KUNDE ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10.3 Die Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich nach schriftlicher Aufforderung des ANBIETERS zur Abnahme nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich oder in Textform unter Angabe konkreter Mängel zur Abnahme erklärt.
10.4 Der KUNDE ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen ab Lieferung bzw. Bereitstellung der Leistung, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
10.5 Die gesetzliche Gewährleistung des ANBIETERS richtet sich nach den Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) sowie des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Übergabe bzw. Abnahme.
11. Haftung
11.1 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der ANBIETER unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
11.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der ANBIETER nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der innerhalb der letzten zwölf (12) Monate vom KUNDEN tatsächlich gezahlten Vergütung.
11.3 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Schäden aus Betriebsunterbrechungen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
11.4 Der ANBIETER haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der KUNDE unterlassen hat, Datensicherungen in branchenüblicher Häufigkeit und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die Haftung für Datenverlust ist im Übrigen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
11.5 Der ANBIETER haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen, Ausfälle, Preiserhöhungen, Einstellungen oder vertragswidriges Verhalten von Drittanbietern (z.B. OpenAI, Anthropic, Google, Meta, SalesSuite, Calendly, n8n, Airtable, VAPI, GetMyInvoices, Fireflies) verursacht werden. Der ANBIETER wird den KUNDEN bei Bekanntwerden solcher Umstände unverzüglich informieren und nach Möglichkeit Alternativen vorschlagen.
11.6 Soweit eine Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.
11.7 Der ANBIETER haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen seiner Leistungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, Cyberangriffe, flächendeckende Internetausfälle sowie Ausfälle wesentlicher Drittsysteme (insbesondere KI-APIs, Cloud-Dienste, Hosting-Provider), die der ANBIETER nicht zu vertreten hat. Der ANBIETER wird den KUNDEN bei Bekanntwerden solcher Ereignisse unverzüglich informieren. Die Leistungspflichten beider Parteien ruhen für die Dauer der höheren Gewalt. Dauert ein solcher Zustand länger als sechzig (60) Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
12. Datenschutz und Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.2 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO (EU 2016/679), des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine separate Datenschutzerklärung des ANBIETERS ist auf dessen Webseite einsehbar.
12.3 Sofern der ANBIETER im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
12.4 Der KUNDE bleibt im Verhältnis zu betroffenen Personen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Erfüllung der Informations- und Auskunftspflichten verantwortlich.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte, Konzepte, Workflows, Templates, Custom GPTs, Prompts, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
13.2 Der KUNDE erhält an den vom ANBIETER speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen, internen Geschäftsbetrieb. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Sublizenzierung, Veröffentlichung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS.
13.3 An generischen Bausteinen, Frameworks, Methoden, Standard-Workflows und Wissen, die der ANBIETER bereits vor Vertragsschluss entwickelt hat oder im Rahmen anderer Projekte parallel entwickelt, verbleiben sämtliche Rechte beim ANBIETER. Dem KUNDEN steht insoweit lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen des konkreten Vertragszwecks zu.
13.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
13.5 Der KUNDE ist für die Lizenzierung sämtlicher von ihm eingesetzten Drittsoftware selbst verantwortlich, auch wenn diese vom ANBIETER empfohlen wurde.
14. Widerrufsrecht und Verbraucherschutz
14.1 Der ANBIETER schließt seine Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (Österreich) bzw. § 14 BGB (Deutschland) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts (siehe § 1.2 dieser AGB). Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für Fern- und Auswärtsgeschäfte gemäß §§ 4 bis 18 FAGG (Österreich) bzw. §§ 312g, 355 ff. BGB (Deutschland) steht ausschließlich Verbrauchern zu und besteht daher in der Geschäftsbeziehung zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN nicht.
14.2 Mit Auftragserteilung bestätigt der KUNDE, dass der Vertragsschluss im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit erfolgt und kein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 13 BGB (Deutschland) vorliegt.
14.3 Sollte wider Erwarten im Einzelfall dennoch ein Verbrauchergeschäft vorliegen, gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bzw. die entsprechenden zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des deutschen Rechts (insbesondere §§ 312 ff. BGB); soweit diese Bestimmungen den vorliegenden AGB entgegenstehen, gehen sie diesen vor.
15. Referenznennung
15.1 Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN nach erfolgreicher Projektumsetzung namentlich, unter Verwendung des Firmennamens und gegebenenfalls des Logos als Referenz auf seiner Webseite, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen und in angemessener Weise auf die erbrachte Zusammenarbeit hinzuweisen.
15.2 Der KUNDE kann dieser Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der ANBIETER ist zur Referenznennung nicht verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ANBIETER und KUNDE findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss aller Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
16.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des ANBIETERS in Innsbruck vereinbart. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des ANBIETERS in Innsbruck.
16.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel selbst.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
16.6 Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist. Geänderte AGB werden dem KUNDEN mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der KUNDE der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird der KUNDE bei der Mitteilung gesondert hingewiesen.
AGB-Stand: 26.05.2026 - © Vervielfältigung verboten
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