01
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Plattner
Consulting GmbH, Hans-Maier-Straße 19, 6020 Innsbruck (nachfolgend ANBIETER) und dem
jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend KUNDE) im Hinblick auf Verträge über Beratungs-,
Einrichtungs-, Wartungs- und Automatisierungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im
Bereich Digitalisierung und Prozessautomatisierung.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an
juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 KSchG
(Österreich) beziehungsweise § 13 BGB (Deutschland) liegt nicht vor.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des KUNDEN werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Diese
Bedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen
vorbehaltlos leistet.
1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der
Auftragsbestätigung sowie diesen Bedingungen. Bei Widersprüchen geht das individuelle
Angebot vor.
1.5 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
1.6 Das generische Maskulinum dient der besseren Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter
ohne Wertung.
02
Leistungsgegenstand
2.1 Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Beratung, Audits und Workshops im Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung und
künstliche Intelligenz
- Konzeption, Einrichtung und Implementierung von SaaS-Lösungen, Automatisierungen und
KI-gestützten Workflows
- Technische Wartung, Support und Weiterentwicklung der eingerichteten Systeme
- Coaching und Schulung zu den genannten Themen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung,
insbesondere aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.3 Die Darstellung von Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in
Werbeanzeigen ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern eine unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
2.4 Dem ANBIETER steht hinsichtlich der konkreten Leistungserbringung ein billiges
Leistungsbestimmungsrecht zu. Er ist berechtigt, sich geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
2.5 Der ANBIETER ist berechtigt, Termine und Leistungen im Wege der Telekommunikation zu
erbringen, sofern keine gewichtigen Belange des KUNDEN entgegenstehen.
03
Vertragsschluss
3.1 Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform oder mündlich erfolgen. Maßgeblich für
den Vertragsinhalt ist im Zweifel das schriftliche Angebot beziehungsweise die
Auftragsbestätigung.
3.2 Bei mündlichem oder fernmündlichem Vertragsschluss willigt der KUNDE ausdrücklich darin
ein, dass der ANBIETER das Telefonat oder die Videokonferenz zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnen und speichern darf, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
3.3 Der KUNDE verpflichtet sich, Zugangsdaten, Passwörter, Materialien, Workflows, Templates
und Links vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
04
Vergütung und Preisgestaltung
4.1 Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Ohne individuelle Vereinbarung gilt die
jeweils aktuelle Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Vergütungsmodelle umfassen insbesondere:
- Einmalige Beratungs- und Audit-Pauschalen
- Einmalige Einrichtungs- und Setup-Pauschalen
- Monatliche Wartungs- beziehungsweise Service-Pauschalen
- Aufwandsbezogene Abrechnung nach Stundensätzen für Zusatzleistungen
4.3 Eine vereinbarte Einrichtungspauschale fällt nur einmalig an. Bei Vertragsverlängerung
fällt keine erneute Einrichtungspauschale an.
4.4 Reisekosten für Reisen im Auftrag des KUNDEN sind zusätzlich zu tragen und nicht von
einer Pauschalvergütung umfasst.
4.5 Der ANBIETER ist berechtigt, monatliche Vergütungen jährlich, frühestens zwölf Monate
nach Vertragsschluss, an den österreichischen Verbraucherpreisindex oder an gestiegene
Drittkosten anzupassen. Die Anpassung wird mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in
Textform mitgeteilt.
05
Zahlungsbedingungen und Verzug
5.1 Der KUNDE ist zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss
beziehungsweise Rechnungsstellung zum Projektstart fällig und ohne Abzug innerhalb von
sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
5.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung fällt die erste Rate unmittelbar zum Projektstart an.
Weitere Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
5.3 Die Zahlung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS per SEPA-Lastschrift oder per
Banküberweisung. Bei SEPA-Lastschrift ist innerhalb von sieben Tagen ein gültiges Mandat zu
erteilen.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach
§ 456 UGB (Österreich) beziehungsweise § 288 BGB (Deutschland) geltend zu machen und weitere
Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
5.5 Der KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
5.6 Der ANBIETER ist nicht für Überziehungs- oder Rücklastschriftgebühren verantwortlich,
die beim KUNDEN anfallen.
06
Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER jederzeit über alle Informationen, Zugänge,
Unterlagen und Mitwirkungshandlungen verfügt, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung
erforderlich sind. Dazu zählen Systemzugänge, API-Schlüssel, Datenexporte, Ansprechpersonen
und Entscheidungen zu Umsetzungsfragen.
6.2 Der KUNDE hat die technischen Voraussetzungen sicherzustellen, insbesondere eine
leistungsfähige Internetverbindung, geeignete Endgeräte sowie erforderliche Softwarelizenzen
und Drittsystem-Accounts. Der ANBIETER haftet nicht für Nichtverfügbarkeiten von
Drittsystemen.
6.3 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkung und verzögert dadurch die
Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Ersparte Aufwendungen sind
anzurechnen.
6.4 Der KUNDE ist selbst für die Lizenzierung sämtlicher Drittsoftware sowie für die
Einhaltung der Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter verantwortlich.
07
Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Einmalige Leistungen, insbesondere Audits, Workshops und Einrichtungsleistungen, enden
mit ihrer vollständigen Erbringung und Abnahme.
7.2 Verträge über laufende Leistungen werden mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab
Abschluss der Einrichtungsphase geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während
der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
7.3 Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, sofern nicht
spätestens vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. E-Mail genügt.
7.4 Die Laufzeit beginnt mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach
Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer Einrichtungspauschale bleibt davon unberührt.
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den ANBIETER insbesondere vor, wenn der KUNDE mit
zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist.
7.6 Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch den ANBIETER kann dieser die bis zum
nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Gesamtvergütung als pauschalierten
Schadenersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. Der KUNDE bleibt
berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.7 Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
08
Besondere Bestimmungen für Wartungsleistungen
8.1 Wartungsleistungen umfassen ausschließlich Leistungen zur Aufrechterhaltung der
Betriebsbereitschaft der eingerichteten Automatisierungen, Workflows und KI-Lösungen. Dazu
zählen Sicherheits- und Funktionsupdates, Anpassungen an API-Änderungen, Fehlerbehebungen
sowie laufendes Monitoring.
8.2 Für Wartungsleistungen fällt eine monatliche Pauschalvergütung an. Der KUNDE ist zur
Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu zahlen.
8.3 Der ANBIETER ist berechtigt, Wartungsleistungen per Fernwartung zu erbringen. Der KUNDE
stellt die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen bereit.
8.4 Die Pflicht zur Zahlung besteht auch dann, wenn der KUNDE eine vorübergehende
Unterbrechung anweist oder eine Unterbrechung aus nicht vom ANBIETER zu vertretenden Gründen
erforderlich wird.
8.5 Wesentliche Funktionserweiterungen sind nicht von der Wartungspauschale umfasst und
werden gesondert angeboten.
09
Workshops, Schulungen und vereinbarte Termine
9.1 Für Workshops, Schulungen, Audits und vereinbarte Einzeltermine gelten ergänzend die
nachfolgenden Regelungen.
9.2 Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung
durch den KUNDEN ist bis spätestens vier Wochen vor dem Termin möglich.
9.3 Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von vier Wochen vor dem Termin sind die
entstandenen Aufwendungen zu erstatten, mindestens jedoch dreißig Prozent der vereinbarten
Vergütung.
9.4 Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von sieben Tagen vor dem Termin ist die
vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu leisten. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
9.5 Bei vom KUNDEN verschuldeter Verspätung oder kurzfristigen Programmänderungen trägt der
KUNDE die entstehenden Mehrkosten.
10
Abnahme und Gewährleistung
10.1 Sofern die vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterliegt, gelten die
nachfolgenden Regelungen ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Der ANBIETER kann nach Abschluss einer Teilleistung deren Abnahme verlangen. Der KUNDE
ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht
wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung.
10.3 Die Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn sich der KUNDE nach schriftlicher
Aufforderung nicht innerhalb von sieben Werktagen unter Angabe konkreter Mängel äußert.
10.4 Der KUNDE ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von
sieben Tagen ab Bereitstellung, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen.
10.5 Die Gewährleistung richtet sich nach UGB und ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt
zwölf Monate ab Übergabe beziehungsweise Abnahme.
11
Haftung
11.1 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden sowie für arglistig
verschwiegene Mängel.
11.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der ANBIETER nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, höchstens auf die innerhalb der letzten zwölf Monate tatsächlich gezahlte
Vergütung.
11.3 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen und Schäden aus Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
11.4 Der ANBIETER haftet nicht für Datenverlust, soweit der KUNDE es unterlassen hat,
Datensicherungen in branchenüblicher Häufigkeit durchzuführen. Im Übrigen ist die Haftung
auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
11.5 Der ANBIETER haftet nicht für Schäden durch Änderungen, Ausfälle, Preiserhöhungen oder
Einstellungen von Drittanbietern. Er informiert den KUNDEN bei Bekanntwerden unverzüglich
und schlägt nach Möglichkeit Alternativen vor.
11.6 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11.7 Der ANBIETER haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Dazu zählen
Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, kriegerische
Auseinandersetzungen, Cyberangriffe, flächendeckende Internetausfälle sowie Ausfälle
wesentlicher Drittsysteme. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer der höheren Gewalt.
Dauert der Zustand länger als sechzig Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt.
12
Datenschutz und Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen
Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch nach
Vertragsende.
12.2 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und
des österreichischen Datenschutzgesetzes. Eine separate Datenschutzerklärung ist auf der
Webseite einsehbar.
12.3 Verarbeitet der ANBIETER personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN, schließen die
Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
12.4 Der KUNDE bleibt gegenüber betroffenen Personen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
13
Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte, Konzepte, Workflows,
Templates, Prompts und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt.
13.2 Der KUNDE erhält an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches,
nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen
internen Geschäftsbetrieb. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
13.3 An generischen Bausteinen, Frameworks, Methoden und Standard-Workflows verbleiben
sämtliche Rechte beim ANBIETER. Dem KUNDEN steht insoweit ein Nutzungsrecht im Rahmen des
konkreten Vertragszwecks zu.
13.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Zahlung.
13.5 Der KUNDE ist für die Lizenzierung eingesetzter Drittsoftware selbst verantwortlich,
auch wenn diese empfohlen wurde.
14
Widerrufsrecht und Verbraucherschutz
14.1 Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern sowie mit juristischen
Personen des öffentlichen Rechts. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für Fern- und
Auswärtsgeschäfte nach FAGG beziehungsweise BGB steht ausschließlich Verbrauchern zu und
besteht in dieser Geschäftsbeziehung nicht.
14.2 Mit Auftragserteilung bestätigt der KUNDE, dass der Vertragsschluss im Rahmen seiner
unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.
14.3 Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbrauchergeschäft vorliegen, gehen die zwingenden
Bestimmungen des KSchG und des FAGG beziehungsweise die entsprechenden deutschen
Verbraucherschutzbestimmungen diesen Bedingungen vor.
15
Referenznennung
15.1 Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN nach erfolgreicher Projektumsetzung namentlich,
unter Verwendung des Firmennamens und gegebenenfalls des Logos als Referenz auf seiner
Webseite, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien zu
nennen.
15.2 Der KUNDE kann dieser Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft
widersprechen. Der ANBIETER ist zur Referenznennung nicht verpflichtet.
16
Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie
aller Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des
ANBIETERS in Innsbruck. Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN auch an dessen allgemeinem
Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist Innsbruck.
16.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung
dieser Klausel.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
16.6 Der ANBIETER ist berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen,
soweit geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen dies erfordern. Geänderte
Bedingungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten sie als
angenommen. Darauf wird bei der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Stand: 26.05.2026. Plattner Consulting GmbH, Innsbruck. Alle Rechte vorbehalten.